Wie kann ich eine Wohnung mieten?
Schritt 1: Sobald Sie eine passende Wohnungsanzeige gefunden haben, kontaktieren Sie uns, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Gerne zeigen wir Ihnen die Wohnung, für die Sie sich interessieren.
Schritt 2: Anschliessend füllen Sie den Mietantrag aus (kann weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden) und lassen uns diesen zusammen mit den verschiedenen Dokumenten, die wir für die Prüfung Ihrer Unterlagen benötigen, zukommen. Wenn die Vermieterschaft zustimmt, informieren wir Sie umgehend.
Schritt 3: Sie unterschreiben den Mietvertrag und senden ihn zur Gegenzeichnung an uns zurück. Sobald er bei uns eingegangen ist, schicken wir Ihnen per Post eine Kopie des Mietvertrags zurück, zusammen mit dem Datum der Wohnungsabnahme und der QR-Rechnung für die Zahlung des Mietzinses.
Schritt 4: Am Tag der Schlüsselübergabe erstellen wir für Sie als neue Mieterschaft ein Abnahmeprotokoll. Es ist wichtig, dass Sie bei der Wohnungsabnahme dabei sind. Sie können uns dabei auf alle Punkte hinweisen, die Ihnen wichtig erscheinen.
Schritt 5: Zu guter Letzt überprüfen wir noch, ob uns alle für das Mietverhältnis notwendigen Unterlagen vorliegen. Danach übergeben wir Ihnen die Schlüssel und wünschen Ihnen einen guten Einzug.
In unserer Broschüre für Mieterinnen und Mieter finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Schritten.
Die folgenden Dokumente müssen bei der Verwaltung eingereicht werden:
- Vollständig ausgefüllter Mietantrag
- Betreibungsauszüge von allen Personen, welche die Wohnung beziehen möchten (möglichst aktuell: nicht älter als 3 Monate)
- Ihre letzten 3 Lohnausweise
- Kopien der Identitätskarten aller Personen, welche die Wohnung beziehen möchten
- Allenfalls Kopien der gültigen Aufenthaltsbewilligungen
- Schriftlicher Nachweis, dass die oder der Antragstellende über eine Haftpflichtversicherung verfügt
- Vollständig ausgefüllter Antrag für Sonneriebeschilderung
Vor der Schlüsselübergabe müssen Sie Folgendes erledigen:
- Die Mietkaution (3 Monatsmietzinse) ist bei einem Schweizer Kreditinstitut zu hinterlegen.
- Uns ist ein Nachweis über die vollständige Bezahlung des ersten Mietzinses inkl. Stellplatz vorzulegen. Bitte beachten: Die Miete ist monatlich im Voraus zu bezahlen, das heisst, jeweils am 1. des Monats muss der Mietzins für den folgenden Monat eingegangen sein.
- Für die Mietzahlungen ist ein Dauerauftrag einzurichten.
- Uns sind allfällige noch fehlende Dokumente zu übergeben.
Gebühr für Bearbeitung und Beschilderung
Die Kosten für die Erstellung des Mietvertrages betragen CHF 180 (inkl. Anfertigung der Sonneriebeschilderung). Verzichtet die Mieterschaft nach Erstellung des Mietvertrages auf dessen Unterzeichnung, so wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 fällig. Die Vermieterschaft behält sich vor, berechtigte Schadenersatz- und Zinsforderungen geltend zu machen.
Mietkaution
Für die Mietkaution bieten spezialisierte Unternehmen Dienstleistungen ohne Bankdepot an: Der Geldbetrag, der mehreren Monatsmieten entspricht, wird dabei nicht blockiert, sondern bleibt während der gesamten Mietdauer verfügbar. Dafür empfehlen wir unsere beiden Partnerunternehmen. Mit Klick auf das Logo gelangen Sie direkt zu deren Website, wo Sie einen Mietkautionsantrag ausfüllen können.